BEM-Gespräch: Ablauf, Pflichten und der vergessene Faktor Nervensystem

Ein BEM-Gespräch zu führen ist eine erstaunlich präzise regulierte Aufgabe. § 167 SGB IX gibt den Anlass vor, die Beteiligten, die Freiwilligkeit, den Datenschutz. Was er nicht vorgibt, ist die wichtigste Voraussetzung für ein wirksames Gespräch — und genau an dieser Stelle scheitern in der Praxis die meisten Verfahren. Nicht am Verfahren. An einer biologischen Bedingung, die der Gesetzgeber nicht kennt.

Dieser Artikel beschreibt das BEM-Gespräch in seiner gesetzlichen Architektur, seinem klassischen Ablauf in sechs Schritten und den Pflichten, die Arbeitgeber dabei treffen. Er beschreibt anschließend, warum diese Architektur regelmäßig hinter ihren eigenen Möglichkeiten zurückbleibt — und welche Verschiebung im Gesprächsverhalten die Ergebnisqualität nachweislich verändert: eine Gesprächsführung, die das Nervensystem der beteiligten Personen ernst nimmt, bevor sie über Maßnahmen verhandelt.

BEM-Gespräch — was § 167 SGB IX vorschreibt

Die rechtliche Grundlage des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist seit 2018 in § 167 Abs. 2 SGB IX verortet, zuvor in § 84 Abs. 2 SGB IX. Der Gesetzestext ist knapp und in seiner Knappheit folgenreich: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung — bei schwerbehinderten Menschen zusätzlich mit der Schwerbehindertenvertretung — und mit Zustimmung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Aus diesem einen Satz folgen drei Pflichten und eine Freiheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das BEM anzubieten — sobald die sechswöchige Schwelle erreicht ist, unabhängig von Schwerbehinderung. Er ist verpflichtet, die Interessenvertretung einzubeziehen, denn das Verfahren ist mitbestimmungspflichtig. Und er ist verpflichtet, die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren — sensible Gesundheitsdaten dürfen nur für den Zweck des BEM erhoben und müssen entsprechend geschützt werden.

Die Freiheit liegt auf Seiten der Beschäftigten. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig, die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ohne diese Zustimmung darf ein BEM nicht durchgeführt werden — auch nicht in abgeschwächter Form. Diese Freiwilligkeit ist kein Detail, sondern die zentrale Schutznorm des Verfahrens. Wer sie übergeht, verliert nicht nur die rechtliche Grundlage des BEM, sondern den Boden jeder produktiven Wiedereingliederung.

Am BEM beteiligt sind in jedem Fall Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dazu die zuständige Interessenvertretung. Bei schwerbehinderten Beschäftigten kommt die Schwerbehindertenvertretung hinzu. Optional und situativ einbezogen werden Betriebsarzt, Integrationsamt, sozialversicherungsrechtliche Rehabilitationsträger und externe Beratungsstellen. Die genaue Zusammensetzung wird von Fall zu Fall mit der betroffenen Person abgestimmt — denn auch hier gilt die Zustimmungspflicht: Wer nicht zustimmt, dass eine Person teilnimmt, hat ein Vetorecht.

Das Gesetz schreibt vor, was geschehen muss — Anlass, Beteiligte, Freiwilligkeit, Datenschutz. Es schreibt nicht vor, wie das Gespräch geführt wird. Genau in dieser Lücke entscheidet sich, ob das BEM ein Compliance-Akt bleibt oder eine Wiedereingliederung wird.

Der Ablauf des BEM-Verfahrens in sechs Schritten

Eine gesetzliche Vorgabe für die konkrete Verfahrensgestaltung gibt es nicht. In der betrieblichen Praxis hat sich ein sechsstufiger Ablauf etabliert, der sich an Empfehlungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und der einschlägigen Fachliteratur orientiert. Wer ein BEM-Gespräch führen will, bewegt sich in der Regel entlang dieser sechs Schritte:

1. Erstkontakt herstellen

Der erste Kontakt erfolgt schriftlich. Sobald die Sechs-Wochen-Schwelle erreicht ist, lädt der Arbeitgeber — meist vertreten durch die BEM-Beauftragte oder die Personalabteilung — die Beschäftigte oder den Beschäftigten zum BEM-Gespräch ein. Das Schreiben informiert über den Anlass, die Freiwilligkeit, die Beteiligten, den Datenschutz und das Ziel des Verfahrens. Es bittet um Zustimmung. Diese erste Berührung trägt eine Bedeutung, die in vielen Unternehmen unterschätzt wird: Sie entscheidet, mit welcher inneren Haltung die Person zum Gespräch kommt — wenn sie überhaupt kommt.

2. Erstgespräch führen

Im Erstgespräch wird der Rahmen geklärt: Wer ist beteiligt, was ist das Ziel, welche Daten werden erhoben, wie wird mit den Ergebnissen umgegangen. Es wird ein erstes Verständnis der Situation gewonnen — der gesundheitlichen Belastung, der beruflichen Anforderungen, möglicher Wechselwirkungen. Die diagnostische Tiefe dieses Gesprächs schwankt in der Praxis erheblich: Manche Erstgespräche bleiben formal, andere öffnen einen Raum, in dem Belastungen erstmals klar benannt werden können.

3. Fall besprechen und Maßnahmen vereinbaren

Auf Basis des Erstgesprächs werden mögliche Maßnahmen entwickelt. Das Spektrum ist breit: stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell, Anpassung des Arbeitsplatzes, Veränderung der Arbeitsorganisation, Versetzung, Reha-Maßnahmen, Umschulung, technische Hilfsmittel, ergonomische Anpassungen, psychotherapeutische oder medizinische Begleitung außerhalb des Betriebs. Die Maßnahmen werden konkret vereinbart, ein Zeitrahmen wird gesetzt, Verantwortlichkeiten werden geklärt.

4. Maßnahmen durchführen

Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt. Diese Phase ist die längste und meist die unsichtbarste. Sie kann Wochen, Monate oder bei schweren Erkrankungen länger dauern. Während ihrer Dauer bleibt das BEM-Verfahren aktiv — nicht im Sinne ständiger Treffen, aber im Sinne einer fortlaufenden Begleitung. Die Person wird nicht aus dem Blick verloren.

5. Maßnahmen überprüfen

In definierten Abständen wird überprüft, ob die Maßnahmen wirken — ob die Arbeitsfähigkeit zurückkehrt, ob die ursprünglichen Belastungen sich verändert haben, ob neue Bedarfe entstanden sind. Wenn nötig, werden Maßnahmen angepasst, ergänzt oder ersetzt. Diese Schleife unterscheidet ein lebendiges BEM-Verfahren von einem formalen Dokumentationsakt.

6. BEM beenden

Das Verfahren wird formal abgeschlossen, wenn die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, wenn das Ziel anders erreicht wurde — etwa durch Versetzung — oder wenn die Beschäftigte ihre Zustimmung zurückzieht. Der Abschluss wird dokumentiert, die erhobenen Daten werden gemäß Datenschutz behandelt, die Erfahrung fließt — wenn die Strukturen es vorsehen — in die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein. Der Bezug zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist hier oft produktiv: BEM-Fälle zeigen, wo die Organisation strukturell ansetzen muss.

Warum viele BEM-Gespräche an einer unsichtbaren Grenze enden

Die formale Architektur des BEM-Verfahrens funktioniert in den meisten Unternehmen. Einladungen werden verschickt, Termine werden gehalten, Maßnahmen werden vereinbart, Protokolle werden geführt. Was häufig nicht funktioniert, ist die inhaltliche Wirkung. Beschäftigte kehren zurück, fallen erneut aus. Maßnahmen werden vereinbart und nicht umgesetzt. Gespräche enden mit Höflichkeit und ohne Substanz. Wer mit BEM-Beauftragten und Personalverantwortlichen spricht, hört diese Beobachtung in nahezu jedem Unternehmen — unabhängig von Branche und Größe.

Die Erklärung liegt selten im Verfahren. Sie liegt in einer Voraussetzung, die das Verfahren nicht thematisiert: dem physiologischen Zustand der Person, die zum Gespräch erscheint. Wer sechs Wochen oder länger arbeitsunfähig war — sei es durch eine körperliche Erkrankung, eine psychische Belastung, eine kombinierte Diagnose —, kommt nicht in einem neutralen Zustand zum Gespräch. Das autonome Nervensystem hat in dieser Zeit gelernt, sich zu schützen. Diese Schutzhaltung verlässt es nicht, weil ein Termin stattfindet. Sie verlässt es nur unter bestimmten Bedingungen.

Aus der Perspektive der Polyvagaltheorie nach Stephen Porges ist diese Schutzhaltung ein präzise beschreibbarer Zustand — entweder als hochaktivierte Mobilisierung oder als gedämpfte Erstarrung, oft im Wechsel. In beiden Zuständen ist die Großhirnrinde, die für differenzierte Lösungssuche, kooperative Verhandlung und langfristige Planung zuständig ist, nur eingeschränkt verfügbar. Der Mensch erscheint kognitiv präsent — er kann zuhören, antworten, höflich bleiben — aber die innere Verfügbarkeit für echte Co-Kreation fehlt. Das Gespräch findet statt. Die Lösungen, die in diesem Gespräch entstehen, sind häufig solche, die der Mensch wenig später nicht mehr trägt.

Die meisten BEM-Gespräche werden nicht in einer Atmosphäre geführt, die diesen Zustand verändert. Sie werden geführt wie andere formale Personalgespräche: in einem Konferenzraum, mit Tagesordnung, mit Protokollführung, oft mit drei oder vier weiteren Anwesenden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das korrekt. Aus neurobiologischer Sicht ist es eine Konstellation, die das Schutzsystem der betroffenen Person eher aktiviert als deaktiviert. Wer in einem dysregulierten Zustand sitzt und gleichzeitig vier Personen gegenüber hat, die Notizen machen, kann formale Antworten geben — aber selten substanzielle.

Die Konsequenz ist beobachtbar: BEM-Gespräche, die formal vorbildlich verlaufen, produzieren Maßnahmen, die der oder die Beschäftigte nicht trägt. Beschäftigte, die ablehnen, ohne dass die Ablehnung verstanden würde — sie wird oft als Unwille gelesen, ist aber häufig ein Schutzmechanismus eines bereits überlasteten Systems. Wiederholte Arbeitsunfähigkeiten in derselben Person, weil die Wurzel der Belastung nie erreicht wurde. Diese Muster sind keine individuellen Pathologien. Sie sind die vorhersehbare Folge eines Verfahrens, das die physiologische Voraussetzung für seine eigene Wirksamkeit nicht reflektiert.

Praxis-Werkzeug · Kostenfrei

5 Nervensystem-Pausen für den Arbeitsalltag

Fünf körperbasierte Mikro-Interventionen, wissenschaftlich fundiert (Porges, Levine, Balban et al.), unauffällig anwendbar — auch zur Vor- und Nachbereitung herausfordernder Gespräche wie dem BEM-Erstgespräch. Mit Anleitung und einer kurzen Erklärung, warum jede Übung physiologisch wirkt.

  • 01.Orientieren · 60 Sek.
  • 02.Ausatem verlängern · 2 Min.
  • 03.Summen · 1 Min.
  • 04.Erden · 90 Sek.
  • 05.Verbinden · 60 Sek.
Poster als PDF herunterladen (A3)

Polyvagal-sensible Gesprächsführung — drei Verschiebungen

Eine BEM-Gesprächsführung, die das Nervensystem ernst nimmt, ändert wenig am rechtlichen Rahmen. Sie ändert die Art, wie innerhalb dieses Rahmens gehandelt wird. Drei Verschiebungen sind dabei entscheidend — eine vor dem Gespräch, eine im Gespräch, eine danach.

Erste Verschiebung — vor dem Gespräch: Sicherheit als Voraussetzung herstellen

Sicherheit ist im Sinne der Polyvagaltheorie kein Gefühl, sondern ein neurobiologischer Zustand. Sie wird durch Signale erzeugt, die das Nervensystem unbewusst — Porges nennt diese Wahrnehmung Neurozeption — als unbedrohlich einstuft. Vor einem BEM-Gespräch lassen sich diese Signale gezielt setzen. Die Einladung formuliert den Anlass nüchtern, nicht alarmierend. Sie nennt klar, wer dabei sein wird, und bietet an, die Zusammensetzung mit der Person abzustimmen. Sie informiert über den Datenschutz so präzise, dass keine offene Sorge bleibt. Sie räumt ausreichend Vorlauf ein — drei bis vier Wochen sind sinnvoller als drei bis vier Tage.

Auch der Raum trägt Signale. Ein neutraler, nicht zu hierarchischer Sitzkreis statt eines Tischs mit klaren Frontstellungen. Wasser, ausreichend Zeit, kein direkter Anschlusstermin. Die Anwesenheit von Personen, die für die betroffene Person nicht plausibel ist, vermeiden. Diese Details sind keine Höflichkeit. Sie sind die physiologischen Voraussetzungen dafür, dass das Gespräch überhaupt in einem Modus stattfinden kann, in dem produktive Lösungen entstehen.

Zweite Verschiebung — im Gespräch: Co-Regulation als Methode

Im Gespräch verändert eine polyvagal-sensible Haltung die Reihenfolge. Bevor inhaltliche Themen verhandelt werden, wird Kontakt hergestellt — nicht in Form von Smalltalk, sondern durch eine ruhige, präsente Anwesenheit der gesprächsführenden Person. Stimme, Tempo, Atemrhythmus und Körperhaltung dieser Person wirken über Co-Regulation direkt auf das Nervensystem der betroffenen Person. Eine eigene innere Ruhe ist hier kein Persönlichkeitsmerkmal, sondern ein Werkzeug.

Drei Praktiken haben sich bewährt: erstens das langsame Sprechen, mit Pausen, in denen das Gegenüber tatsächlich Zeit hat zu antworten — Antworten aus einem regulierten Zustand brauchen Sekunden, nicht Sekundenbruchteile. Zweitens die offene, beschreibende Frage statt der suggestiven oder bewertenden — „Was hat in den letzten Monaten an Belastung gewirkt?“ statt „Sie haben sich überfordert gefühlt, oder?“. Drittens die Erlaubnis zu pausieren — explizit ausgesprochen: „Wenn Sie eine Pause brauchen, sagen Sie es. Wir haben Zeit.“ Diese drei Praktiken sind unspektakulär. Ihre Wirkung auf die inhaltliche Tiefe des Gesprächs ist es nicht.

Dritte Verschiebung — nach dem Gespräch: Geduld vor Maßnahmen

Die häufigste Schwachstelle wirksamer BEM-Verfahren ist der Druck zur schnellen Maßnahme. Im Erstgespräch werden bereits konkrete Schritte vereinbart, oft auf Initiative der Arbeitgeberseite, manchmal auch auf Wunsch der betroffenen Person, die etwas Greifbares vorweisen möchte. Aus polyvagaler Sicht ist diese Eile kontraproduktiv. Die Lösungen, die im Schutzmodus gefunden werden, halten der Realität nach Wochen oder Monaten oft nicht stand.

Eine wirksame Alternative: Das Erstgespräch endet mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit einem Maßnahmenplan. Ein Folgetermin wird in einem Abstand von zwei bis vier Wochen angesetzt. In dieser Zeit hat die betroffene Person Gelegenheit, das Gespräch nachklingen zu lassen, eigene Beobachtungen zu machen, eventuell mit Hausärztin oder Therapeut zu sprechen. Die Maßnahmen, die im zweiten Gespräch entstehen, sind anders begründet und tragfähiger — weil sie in einem regulierteren Zustand verhandelt werden. Diese zwei zusätzlichen Wochen sind keine Verzögerung. Sie sind die Investition, die den Unterschied zwischen Compliance und Wiedereingliederung markiert.

Drei häufige Fehlannahmen über das BEM-Gespräch

Aus der Begleitung von BEM-Verfahren in Hamburger Unternehmen wiederholen sich drei Annahmen, die wirksame Gesprächsführung verhindern. Sie sind so selbstverständlich, dass sie selten ausgesprochen werden — und genau deshalb so wirkmächtig.

Erstens: Wer ablehnt, will nicht. Diese Lesart deutet die Ablehnung des BEM-Angebots als motivationales Defizit. In der Praxis ist sie selten das. Wer nach einer langen Arbeitsunfähigkeit ein BEM-Gespräch ablehnt, schützt sich häufig vor einer Situation, deren Belastung er oder sie aktuell nicht tragen kann. Diese Selbsteinschätzung ist nicht falsch — sie ist genau. Eine wirksame Reaktion ist nicht der Versuch, die Ablehnung umzudrehen, sondern das offene Angebot, das Format zu verändern: ein Telefonat statt eines Treffens, ein vertraulicher Austausch ohne Protokoll, ein späterer Termin. Wer den Schutzmechanismus respektiert, schafft die Bedingung dafür, dass er später nicht mehr nötig ist.

Zweitens: Der formale Ablauf macht das Gespräch erfolgreich. Diese Annahme verlässt sich auf das Verfahren als Garant der Wirkung. Der Ablauf ist notwendig, weil er die rechtliche Grundlage absichert. Er ist nicht hinreichend. Ein BEM-Gespräch, das alle formalen Schritte korrekt durchläuft und das Nervensystem der betroffenen Person ignoriert, produziert formal vollständige, inhaltlich leere Ergebnisse. Diese Diskrepanz zeigt sich später — im erneuten Ausfall, im Maßnahmenabbruch, in der Resignation auf beiden Seiten.

Drittens: Schnelle Maßnahmen sind ein gutes Zeichen. Diese Lesart bewertet die Geschwindigkeit der Maßnahmenfindung als Indikator für Effizienz. Aus der Perspektive der Fehlzeitenreduktion ist sie es nicht zwingend. Maßnahmen, die im ersten Gespräch entstehen, ohne dass das Nervensystem Zeit hatte, in einen regulierten Zustand zurückzukehren, sind statistisch fragiler als Maßnahmen, die im zweiten oder dritten Gespräch entstehen. Geschwindigkeit ist im BEM keine Tugend. Tragfähigkeit ist es.

Was wirksame BEM-Gespräche von formal korrekten unterscheidet

Die Differenz zwischen einem BEM-Gespräch, das den gesetzlichen Anforderungen genügt, und einem, das tatsächlich wirkt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Das wirksame Gespräch nimmt die physiologische Voraussetzung seiner eigenen Möglichkeit ernst. Es behandelt das Nervensystem der beteiligten Personen nicht als Privatangelegenheit, sondern als Bestandteil der Gesprächsstruktur. Es investiert vor dem Gespräch in Sicherheitssignale, im Gespräch in Co-Regulation, nach dem Gespräch in Geduld.

Diese Verschiebung ist nicht weich. Sie ist messbar — in der Stabilität der vereinbarten Maßnahmen, in der Häufigkeit erfolgreicher Wiedereingliederungen, in der Reduktion wiederholter Arbeitsunfähigkeiten. Sie ist auch nicht zusätzlich. Sie ersetzt keinen Schritt des sechsstufigen Verfahrens. Sie verändert die Qualität, in der jeder Schritt durchlaufen wird. Für Führungskräfte, die BEM-Gespräche selbst führen oder vorbereiten, ist sie eine erlernbare Kompetenz — sie hat Berührungspunkte zur gesunden Führung insgesamt, weil dieselben physiologischen Prinzipien jeder bedeutungsvollen Gesprächsführung zugrunde liegen.

Was bleibt, ist eine schlichte Beobachtung: Das BEM ist ein gut konstruiertes Verfahren. Es funktioniert genau in dem Maß, in dem die Personen, die es führen, die biologischen Voraussetzungen seines Erfolgs verstehen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein BEM-Gespräch?

Ein BEM-Gespräch ist ein strukturiertes Gespräch zwischen Arbeitgeber, Beschäftigtem und Interessenvertretung, das im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 SGB IX stattfindet. Ziel ist, gemeinsam zu klären, wie die Arbeitsfähigkeit nach einer längeren Krankheit wiederhergestellt und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Es ist Teil eines mehrstufigen Verfahrens, das mit der Einladung beginnt und mit der Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen endet.

Wann ist BEM Pflicht?

Der Arbeitgeber ist gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM anzubieten, sobald ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte. Das Angebot muss erfolgen — die Annahme bleibt freiwillig.

Ist die Teilnahme am BEM-Gespräch freiwillig?

Ja. Die Teilnahme der oder des Beschäftigten ist in jeder Phase freiwillig, die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung darf ein BEM nicht durchgeführt werden. Eine Ablehnung darf nicht zu Nachteilen im Arbeitsverhältnis führen.

Wer nimmt am BEM-Gespräch teil?

Beteiligt sind in jedem Fall der Arbeitgeber — vertreten durch BEM-Beauftragte oder Personalverantwortliche —, die oder der Beschäftigte und die zuständige Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat). Bei schwerbehinderten Menschen kommt die Schwerbehindertenvertretung hinzu. Optional und mit Zustimmung der betroffenen Person können Betriebsarzt, Integrationsamt, Rehabilitationsträger oder externe Fachpersonen einbezogen werden.

Was passiert, wenn ein Beschäftigter das BEM ablehnt?

Die Ablehnung ist rechtlich zulässig und folgenlos für das Arbeitsverhältnis. Sie sollte dokumentiert werden, weil sie für eine eventuelle spätere krankheitsbedingte Kündigung von Bedeutung sein kann — der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall belegen, dass er das BEM ordnungsgemäß angeboten hat. Eine erneute Einladung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich und in vielen Fällen sinnvoll.

Wie lange dauert ein BEM-Verfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein einfaches Verfahren mit klaren, schnell umsetzbaren Maßnahmen kann nach wenigen Wochen abgeschlossen sein. Verfahren bei komplexen oder chronischen Erkrankungen können sich über Monate erstrecken. Eine starre Zeitvorgabe macht das Gesetz nicht — entscheidend ist, dass das Verfahren so lange aktiv bleibt, wie es zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beiträgt.

Welche Rolle spielt der Datenschutz beim BEM-Gespräch?

Eine zentrale. Im BEM werden besonders schutzwürdige Gesundheitsdaten erhoben, die nur für den Zweck des Verfahrens verwendet werden dürfen. Die betroffene Person ist vorab umfassend über Zweck, Beteiligte, Datennutzung und Aufbewahrung zu informieren. Die Daten dürfen nicht in die reguläre Personalakte fließen, sondern werden in einer separaten BEM-Akte geführt. Bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung ist die oder der Datenschutzbeauftragte einzubeziehen.

Wie unterscheidet sich ein nervensystem-sensibles BEM-Gespräch von einem klassischen?

Im rechtlichen Rahmen gar nicht — alle Schritte und Pflichten bleiben gleich. Verändert wird die Qualität der Gesprächsführung: durch Sicherheitssignale in Einladung und Raum, durch eine ruhige, co-regulierende Haltung der gesprächsführenden Person und durch den bewussten Verzicht auf schnelle Maßnahmen im Erstgespräch. Diese Verschiebungen erhöhen die Tragfähigkeit der vereinbarten Schritte und reduzieren die Wahrscheinlichkeit erneuter Ausfälle.

STRESSWISE leadership: Gesprächsführung mit Nervensystem-Kompetenz

Eineinhalb Tage, in denen Führungskräfte und BEM-Beauftragte lernen, wie sie schwierige Gespräche so führen, dass das Nervensystem aller Beteiligten mitarbeiten kann statt zu blockieren. Mit körperbasierter Selbstregulation, Co-Regulations-Praxis und konkreten Anwendungen für BEM, Krankenrückkehr- und Konfliktgespräche.

Eine Übersicht aller Formate finden Sie auf der Formate-Seite.

Kontakt aufnehmen